10.1 Akteure, Strukturen und Angebote

Involvierte Berufsgruppen


Medizinische Versorgung


Die medizinische Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen ­Erwachsenen erfolgt durch niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte für Pädiatrie sowie (v. a. bei ­älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen) durch Hausärztinnen und Hausärzte1 . Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte sind in der Regel primäre Ansprechpersonen für Anliegen der körperlichen und psychischen Gesundheit und führen auch Vorsorgeuntersuchungen durch. Bei Bedarf an weiteren, spezialisierten Abklärungen oder Behandlungen, die nicht im Rahmen der Grundversorgung abgedeckt werden können, erfolgt eine Überweisung in die spezialisierte Versorgung (Fachärztinnen und -ärzte pädiatrischer Spezialgebiete in eigener Praxis oder in ambulanten oder stationären Einrichtungen). Im Bereich der Kinderheilkunde gibt es in der Schweiz drei Facharzttitel: Pädiatrie beziehungsweise (nicht-operative) Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Dazu kommen insgesamt 12 Spezialisierungen (privatrechtliche Schwerpunkttitel wie z. B. Neonatologie, Entwicklungspädiatrie oder Kindernotfallmedizin).

     2018 waren in der Schweiz laut FMH-Ärztestatistik rund 38 500 Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten und stationären Versorgung tätig, davon knapp 2900 in den drei erwähnten Fachgebieten der Kinderheilkunde.2 Zwischen 2009 und 2018 hat die fachärztliche Versorgungsdichte für Kinder und Jugendliche, das heisst die Anzahl Fachärztinnen und -ärzte pro 100 000 0- bis 18-Jährige, deutlich zugenommen (Grafik G10.1).

     Die grösste absolute Zunahme ist hier in der Kinder- und Jugendmedizin zu verzeichnen, während die Versorgungsdichte in der Kinderchirurgie nahezu konstant geblieben ist. (Allerdings ist das Wachstum der Versorgungsdichte in der Kinderchirurgie am stärksten, bei + 49%). Bei der ärztlichen Versorgungsdichte gibt es grosse regionale Unterschiede: Sowohl in der Grundversorgung (wozu auch die Pädiatrie gerechnet wird) als auch in der spezialärztlichen Versorgung ist die Versorgungsdichte in grossen Städten besonders hoch und nimmt mit sinkender Gemeindegrösse ab (vgl. Hostettler & Kraft, 2019).

  • 1Hierzu zählen Praktische Ärztinnen und Ärzte sowie Fachärztinnen und -ärzte in Allgemeiner Innerer Medizin.
  • 2In dieser Zahl enthalten sind auch Personen, die in einem der Spezialgebiete der Kinderheilkunde tätig sind (2018 verzeichnet die FMH-Ärztestatistik insgesamt 443 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, die über einen der entsprechenden Schwerpunkttitel verfügen).
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G10.1

     Dass in Medienberichten trotz des Zuwachses von einem Mangel an Kinderärztinnen und -ärzten die Rede ist, könnte mit der vor allem bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zunehmend verbreiteten Teilzeittätigkeit zusammenhängen. Dies kann aufgrund der Datenlage nicht genau bestimmt werden, denn die Zahl der Teilzeitpensen beruht auf einer Schätzung. 2018 betrug die Versorgungsdichte gemäss FMH-Ärztestatistik für alle drei Facharztgruppen zusammen rund 132 Vollzeitstellen pro 100 000 Kinder/Jugendliche (Pädiatrie: 94, Psychiatrie: 33, Chirurgie: 5; in Grafik G10.1 nicht dargestellt). 63% der in der Kinderheilkunde tätigen Ärztinnen und Ärzte arbeiten in ambulanten Praxen, wobei in den letzten Jahren der stationäre Sektor (inkl. spital-ambulanter Bereich) gemessen an den Vollzeitstellen leicht an Bedeutung gewonnen hat, vor allem in der Pädiatrie (FMH-Ärztestatistik, 2009–2018).

     Zur Frage, ob sich in der Schweiz eine Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen abzeichnet, liegen einige Informationen aus Einzelstudien vor. Was die pädiatrische Grundversorgung betrifft, ist gemäss Jenni & Sennhauser (2016) ungewiss, ob genügend Fachärztinnen und -ärzte zur Verfügung stehen werden. In den nächsten rund 10 Jahren werden rund die Hälfte aller Vollzeit arbeitenden (hauptsächlich männlichen) Praxispädiater ins Pensionsalter kommen. Ein Grossteil des ärztlichen Nachwuchses (in den Fachgebieten der Kinderheilkunde sind es vor allem Frauen) strebt aber eine Teilzeitbeschäftigung an. Ebenfalls entscheidend zur Sicherstellung der pädiatrischen Grundversorgung ist nach Jenni & Sennhauser (2016) auch die Wahl der ärztlichen Weiterbildung mit Fokus auf die Grundversorgung.

     Bezüglich des zukünftigen Bestands und Bedarfs an Pädiaterinnen und Pädiatern hat das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) Beispielsberechnungen vorgenommen (Burla & Widmer, 2019). Diese ergeben, dass bis 2031 circa 46% der aktuell tätigen Fachärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendmedizin austreten werden. Wenn wie gegenwärtig rund 100 Ärztinnen und Ärzte pro Jahr eine Weiterbildung in Pädiatrie abschliessen, wird der zukünftige Bedarf weiterhin nur durch Beizug ausländischer Fachärztinnen und -ärzte gedeckt werden können.

Psychische Gesundheitsversorgung


Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Gesundheitsproblemen sind Psychologinnen und Psychologen neben Ärztinnen und Ärzten die wichtigste Berufsgruppe. Aufgrund ihrer gesundheitspolitischen Bedeutung wurden für gewisse Psychologieberufe seit 2013 (Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes PsyG) einheitliche Standards in der Aus- und Weiterbildung eingeführt sowie ein Berufsregister (PsyReg) geschaffen. Dieses befindet sich im Aufbau. Es liegen daher noch keine Zahlen dazu vor, in welchem Masse Fachpersonal aus den Bereichen Psychologische Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, Klinische Psychologie, Neuropsychologie und Gesundheitspsychologie an der Versorgung von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind. Die Quantifizierung der psychologischen Fachkräfte für den Kinder- und Jugendbereich ist auch deshalb erschwert, weil es keinen eigenständigen Weiterbildungstitel für die Kinder- und Jugendpsychotherapie gibt.

In der Schweiz gibt es derzeit keinen eidgenössisch geregelten Weiterbildungstitel für die nichtärztliche Kinder- und Jugendpsychotherapie.

     Kinder- und Jugendpsychologinnen und -psychologen arbeiten meistens in Schulpsychologischen Diensten, Erziehungs- oder Jugendberatungsstellen, heilpädagogischen Zentren, Heimen, Kliniken und Behörden (z. B. Kinderschutz, Justiz). Zu ihren Aufgaben gehören z. B. Beratungen, Coachings, Prävention, Diagnostik und Krisenintervention. ­Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten arbeiten grösstenteils im ambulanten Bereich, selbständig oder/und als Angestellte in psychiatrischen oder ärztlichen Praxen (sog. delegierte Tätigkeit). Zu einem geringeren Teil sind sie auch in psychiatrischen Kliniken oder ambulanten Institutionen (z. B. Tageskliniken, interdisziplinäre Zentren) tätig (Stettler et al., 2013).

     Gemäss Ergebnissen aus Einzelstudien wird im Bereich der psychischen Gesundheit von einer Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen ausgegangen. Dies gilt sowohl für die psychiatrische Versorgung als auch für die nichtärztliche Psychotherapie: Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern bestehen Wartefristen auf einen Behandlungstermin von durchschnittlich 7–8 Wochen; Institutionen berichten von Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Fachärztinnen und Fachärzten (Stocker et al., 2016). In Stettler et al. (2013) berichteten zwei Drittel der befragten Psychotherapeutinnen und -therapeuten im Kinder- und Jugendbereich von Wartefristen (durchschnittlich knapp 4 Wochen), gut ein Drittel musste Behandlungsanfragen aus Kapazitätsgründen ablehnen. Die Knappheit an OKP-finanzierten Therapieplätzen beziehungsweise die langen Wartefristen erschweren den Zugang zur psychischen Gesundheitsversorgung insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Familien mit tiefem sozioökonomischem Status, die sich die Behandlungskosten bei selbständig tätigen psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten nicht leisten können.

Pränatale Versorgung, Geburtshilfe und Unterstützung in der ersten Lebensphase


Die Gesundheitsversorgung von Kindern beginnt bereits vor der Geburt. Während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren werden die Grundsteine für die spätere gesundheitliche, soziale, emotionale und kognitive Entwicklung eines Menschen gelegt. In den letzten Jahren ist die frühe Kindheit auch als sozial-, bildungs, integrations- und gesundheitspolitisches Handlungsfeld in den Fokus gerückt.3

     Die pränatale Versorgung von Mutter und Kind sowie die Geburtshilfe erfolgen durch Fachärztinnen und -ärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe, Hausärztinnen und -ärzte sowie durch Hebammen. Im Wochenbett und während der Stillzeit sind nebst Hebammen auch spezialisierte Fachpersonen für Still- und Laktationsberatung involviert. Die kantonal oder kommunal organisierten bzw. finanzierten Mütter- und Väterberatungsstellen (MVB) sind ein auf Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung ausgerichtetes Angebot, das Eltern ab Geburt des Kindes bis zum Kindergarteneintritt mit Beratungen, Hausbesuchen und weiteren Angeboten (z. B. Elternbildungskurse) unterstützt.

      In Tabelle T10.1 sind die verfügbaren Zahlen zu den im Frühbereich tätigen Berufsgruppen bzw. Beratungsstellen zusammengestellt. Verlässliche Angaben zum Beschäftigungsgrad fehlen, sodass nur die Anzahl berufstätiger Fachpersonen dargestellt werden. Aufgrund der in diesem Bereich verbreiteten Teilzeittätigkeit lassen diese Zahlen nur schlecht auf die Versorgungsdichte schliessen.

  • 3Für integrationspolitische Konzepte vgl. z. B. die Empfehlungen des TAK-Integrationsdialogs (Tripartite Agglomerationskonferenz TAK, 2014), zur frühen Förderung im Gesundheitsbereich z. B. die Positionspapiere Frühe Förderung (2015) und Public Health Schweiz (2012) sowie Bundesamt für Gesundheit (BAG, 2018c).
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T10.1

Stationäre Einrichtungen


Das Fachgebiet der Pädiatrie umfasst die Betreuung von Kindern und Adoleszenten von der Geburt bis zum Abschluss der Adoleszenz, die je nach Definition bei unterschiedlichen Altersgrenzen angesetzt wird – bei 19, 20, teils auch 25 Jahren. Die Übergänge zur Erwachsenenmedizin sind in der ambulanten Versorgung fliessend, wie die Daten zur Inanspruchnahme zeigen (vgl. Abschnitt 10.2). In stationären pädiatrischen Einrichtungen werden in der Regel jedoch nur minderjährige Patientinnen und Patienten behandelt; häufig werden Jugendliche bereits ab 16 Jahren in den Strukturen der Erwachsenenmedizin versorgt (Akré et al., 2014). Die folgenden Ausführungen stellen die spezifisch auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgerichteten stationären Versorgungsstrukturen in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation dar.

Krankenhäuser: Grundversorgung bis hochspezialisierte Medizin


In der Schweiz gibt es drei eigenständige Kinderspitäler (in Basel, Zürich und St. Gallen), welche von ambulanten Spezialsprechstunden und diagnostischen Abklärungen hin zu hochspezialisierten stationären Behandlungen ein breites kinder- und jugendmedizi­nisches Angebot abdecken. Dazu kommen die pädiatrischen Spezialkliniken von Universitäts- und Kantonsspitälern mit (hoch-)spezialisierten Versorgungsangeboten sowie die pädiatrischen Abteilungen von Regionalspitälern im Bereich der Grundversorgung. Rund 30 pädiatrische Klinken bzw. Abteilungen sind vom Schweizerischen Institut für Medizinische Weiterbildung und Fortbildung (SIWF) als Weiterbildungsstätten für Kinder- und Jugendheilkunde anerkannt. Wie viele der insgesamt 281 Spitäler in der Schweiz (Stand 2017) über pädiatrische Versorgungsstrukturen verfügen (und mit welchen Bettenkapazitäten), wird statistisch nicht erhoben. Zahlen liegen hier einzig zu den eigenständigen Kinderspitälern vor. Gemäss der Vereinigung der eigenständigen Kinderspitäler (AllKidS) werden die allermeisten, nämlich rund 95% der Patientinnen und Patienten ambulant versorgt. Die stationären Behandlungsplätze sind in den eigenständigen Kinderspitälern zwischen 2008 und 2017 abgebaut worden, wie Tabelle T10.2 zeigt:

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T10.2

     Die hochspezialisierte Versorgung wird in der Schweiz seit einigen Jahren von den Kantonen gemeinsam koordiniert.4 Etliche Teilbereiche, in denen eine Konzentration der Leistungen auf wenige Anbieter angestrebt wird, betreffen die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, unter anderem Pädiatrische Onkologie, Transplantationen bei Kindern, Pädiatrische Hämatologie (Stammzelltransplantationen) oder schwere Verbrennungen. Zahlen zur Anzahl Betten in der hochspezialisierten Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderchirurgie liegen derzeit keine vor. Einzige Ausnahme ist der Bereich der Neugeborenen-Intensivpflege (Neonatal Intensive Care Unit NICU). Jährlich benötigen rund 820 Frühgeborene eine hochspezialisierte neonatologische Versorgung (GDK, 2015). 2016 standen gemäss Swiss Neonatal Network (SwissNeoNet) für die hochspezialisierte Versorgung insgesamt 383 Betten zur Verfügung, davon 93 NICU-Betten, 142 Betten auf der Überwachungsstation (Intermediate Care Station, IMC) und 148 Betten in der spezialisierten Nachversorgung (Neonatal Special Care).

     Ein weiterer Bereich der (hoch-)spezialisierten Medizin, der in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus gerückt ist, betrifft die sogenannten seltenen Krankheiten, die einzeln sehr tiefe Prävalenzraten aufweisen, insgesamt aber rund 6–8% der Bevölkerung betreffen (Strebel et al., 2017). Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind diese (meist genetisch bedingten) Krankheiten insofern relevant, als die ersten Symptome meist im Kindesalter auftreten; zwei Drittel der diagnostizierten Fälle sind Kinder und Jugendliche. Zur Umsetzung des 2014 verabschiedeten Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten gehört u.a. die Verbesserung der Versorgungssituation von Betroffenen, z. B. mit Helplines für Fachpersonen, Betroffene und deren Angehörige (in der Romandie seit 2014, in der Deutschschweiz seit 2016) und der Aufbau interdisziplinärer Zentren und Netzwerke für die Abklärung und Behandlung seltener Krankheiten.

  • 4Basis bilden der gesetzliche Auftrag im Krankenversicherungsgesetz (KVG, Art. 39, Abs. 2bis) und die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) vom 1.1.2009.

Psychiatrische Kliniken und Abteilungen


Kinder- und Jugendpsychiatrische Kliniken bieten nicht nur stationäre Behandlungsplätze an, sondern verfügen auch über eine Reihe von teilstationären und ambulanten Angeboten (Tageskliniken, Sprechstunden und teilweise auch aufsuchende Dienste; vgl. Zusammenstellung nach Angebotstyp und Kanton in von Wyl et al., 2017). Statistische Angaben zur Angebotssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie liegen keine vor, da diese an die psychiatrischen Kliniken für Erwachsene angebunden sind. Aus Einzelstudien geht hervor, dass insbesondere stationäre, aber auch ambulante/intermediäre Institutionen der Kinder- und Jugendpsychiatrie überlastet sind und Patientinnen und Patienten durchschnittlich 5 bis 6 Wochen auf eine Behandlung warten müssen – signifikant länger als im Erwachsenenbereich (Stocker et al., 2016).5

     Infolge Unterkapazitäten in der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie kommt es mitunter zu nicht adäquaten Platzierungen von Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie (Stocker et al., 2016). Daten aus dem Kanton Zürich zeigen, dass 2015 knapp 40% der jugendlichen Patientinnen und Patienten auf Stationen der Erwachsenenpsychiatrie behandelt worden sind. Nach einem Aus- bzw. Umbau der Behandlungskapazitäten konnte dieser Anteil bis 2017 auf 11% reduziert werden (Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, 2018, S. 81). In der medizinischen Fachpresse wird indes darauf aufmerksam gemacht, dass mit Blick auf die Behandlungskontinuität über die Volljährigkeit hinaus eine strikt auf Alterskategorien beruhende Unterscheidung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie hinaus problematisch sein kann. Um den spezifischen Behandlungsbedürfnissen von (Spät-) Adoleszenten im Alter von ca. 16 bis 25 Jahren an den Übergängen vom Jugend- ins Erwachsenenalter gerecht zu werden, sind in den letzten Jahren auch in der Schweiz spezialisierte stationäre Angebote der Adoleszenzpsychiatrie entstanden (vgl. Grimmer & Dammann, 2011).6 Mit einer nationalen Bestandes- und Bedarfsanalyse aller stationären und teilstationären Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene (von Wyl et al., [laufend]) wird die Versorgungs­si­tuation an der Schnittstelle zwischen Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie erstmals vertieft untersucht. 

  • 5Je nach Störungsbild kommt es zu deutlich längeren Wartefristen (bei der Abklärung und Diagnostik im Bereich der Autismus-Spektrum-Störungen bis zu einem Jahr, vgl. Bericht des Bundesrates vom 17.10.2018 über Autismus-Spektrum-Störungen).
  • 6Auch in der Grundversorgung und in der stationären Akutmedizin bestehen gewisse bedarfsgerechte Angebote für Adoleszente an den Übergängen von der Kinder- in die Erwachsenenmedizin (vgl. z. B. Grieser & Eiholzer, 2005). In einigen Kinderkliniken der Schweiz werden inzwischen Spezialsprechstunden und -behandlungen für Jugendliche angeboten. Eine systematische Übersicht zur Versorgungssituation Adoleszenter in der Schweiz gibt es jedoch nicht.

Zu den Behandlungskapazitäten der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) liegen keine Daten vor. Aus Einzelstudien ist bekannt, dass aufgrund von Engpässen in der KJP teilweise Jugendliche in der Erwachsenenpsychiatrie behandelt werden.

     Dasselbe gilt auch für spezialisierte stationäre/teilstationäre Versorgungsstrukturen für die gemeinsame Behandlung von psychisch kranken Eltern(teilen) und deren Klein­kinder. Es gibt Hinweise auf einen Mangel an entsprechenden Behandlungsplätzen (Stocker et al., 2016), wobei in mehreren Kantonen mobile psychiatrische Versorgungsmodelle aufgebaut wurden oder derzeit werden, von denen Kinder und Jugendliche als primäre oder sekundäre Zielgruppe profitieren. Beispiele sind die Multisystemische Therapie (MST) für Jugendliche mit Störungen des Sozialverhaltens und deren Familien (vgl. Rhiner et al., 2011), psychiatrische Behandlungen im häuslichen Umfeld (für eine typologische Übersicht vgl. Stocker et al., 2018) oder aufsuchende familientherapeutische Angebote (z. B. Home Treatment Aargau). Davon abzugrenzen sind aufsuchende Familienhilfen ausserhalb des Gesundheitssystems, so die sozialtherapeutische Familienbegleitung, die heilpädagogische Früherziehung sowie Hausbesuchsprogramme im Rahmen der frühen Förderung gehören.

Rehabilitation und Langzeiteinrichtungen


Ziele der pädiatrischen Rehabilitation sind einerseits die bestmögliche Heilung nach (angeborenen oder erworbenen) Krankheiten oder nach Unfällen, andererseits die alters­gemäss grösstmögliche Selbständigkeit und die Integration in den Schul- und Familienalltag oder gegebenenfalls in eine Nachfolgeinstitution (vgl. H+ 2018). Analog zum Erwachsenenbereich gibt es in der pädiatrischen Rehabilitation stationäre, ambulante und teilstationäre Angebote. Die medizinischen und therapeutischen Leistungen werden interprofessionell erbracht; involviert sind nebst Ärztinnen und Ärzten verschiedener Spezialgebiete auch Fachpersonen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Pädagogik, Psychologie, Orthopädie- und Rehabilitationstechnik sowie Pflege und Sozialarbeit. Pädiatrische Rehabilitationsangebote gibt es in spezialisierten Abteilungen von Kinderkliniken oder Rehabilitationseinrichtungen der Erwachsenenmedizin (Spezialkliniken oder Rehabilitationsabteilungen in Allgemeinspitälern). Daten zu Behandlungsplätzen, Bedarf und Inanspruchnahme für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen liegen weder für den stationären Bereich noch für die ambulante/teilstationäre Versorgung vor.

      Für Kinder und Jugendliche, die längerfristig auf stationäre Betreuung und Versorgung angewiesen sind, gibt es spezialisierte Institutionen. In der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen werden vier Teilbereiche unterschieden (Institutionen für Behinderte, für Suchtkranke, für Personen mit psychosozialen Problemen sowie Alters- und Pflegeheime). Die Anzahl Behandlungsplätze wird jedoch nicht getrennt nach Altersgruppe ausgewiesen (vgl. Abschnitt 10.2). Nebst diesen Einrichtungen bestehen in der Schweiz auch Kinder-, Jugend- und Sonderschulheime, die eher dem Sozial- und Bildungsbereich als dem Gesundheitswesen zuzuordnen sind.

Versorgungsangebote an der Schule


Für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen spielen während der obligatorischen Schulzeit die schulärztlichen, schulzahnärztlichen und schulpsychologischen Dienste, die Schulsozialarbeit sowie die sonderpädagogischen Angebote eine zentrale Rolle. Zuständig für die Ausgestaltung dieser Angebote sind die Kantone und innerhalb der Kantone teilweise die Gemeinden. Sowohl die personelle Organisation als auch das Angebotsspektrum und die Finanzierung sind daher nicht einheitlich geregelt. Auf nationaler Ebene stehen keine Daten zur Verfügung, welche einen zahlenmässigen Überblick zum Fachpersonal, den erbrachten (bzw. in Anspruch genommen) Leistungen oder den Kosten für die Versorgungsangebote an der Schule ermöglichen. Informationen dazu sind teilweise in Einzelstudien vorhanden (vgl. Dratva & Späth, 2017).

Versorgungsangebote an der Schule sind kantonal oder kommunal geregelt: Organisationsstrukturen und Angebotsspektrum variieren. Auf nationaler Ebene werden keine Daten zum Fachpersonal oder zur Inanspruchnahme erfasst.

     Was die personelle Ausgestaltung betrifft, können bei schulärztlichen Diensten grob drei Typen unterschieden werden: 1. In der Westschweiz sind vielfach Pflegefachpersonen (infirmièr-e-s scolaires) Ansprechpersonen für Fragen der Schulgesundheit; sie koordinieren das Angebot (z. B. Untersuchungen) mit den Schulärztinnen und -ärzten. 2. In den meisten Deutschschweizer Kantonen dagegen werden schulärztliche Aufgaben von niedergelassenen Haus- und Kinderärztinnen und -ärzten im Nebenamt wahrgenommen. 3. Vorwiegend in grösseren Städten sind schulärztliche Dienste multiprofessionell eingerichtet, mit vollamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzten, medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten sowie Fachpersonen aus Bereichen wie z. B. Ernährungsberatung, Sexualpädagogik und Bewegungswissenschaften.7

     Im Verlaufe der obligatorischen Schulzeit werden je nach kantonalen Vorgaben zwei bis drei schulärztliche Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Nebst der Kontrolle von entwicklungs- und gesundheitsrelevanten Parametern (Grösse, Gewicht usw.) wird jeweils der Impfstatus überprüft; manche schulärztlichen Dienste führen bei Bedarf auch selbst Impfungen durch. Darüber hinaus beraten schulärztliche Dienste die Schule bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten und bezüglich schulischer Gesundheitsförderung und Prävention. Die Teilnahme an den schulärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (wie auch das Impfangebot) ist freiwillig. Da die Untersuchungen aber flächendeckend und kostenlos angeboten werden, können damit auch Kinder und Jugendliche aus Fami­lien mit tieferem sozialen Status erfasst werden, die sich die empfohlenen pädiatrischen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen nicht leisten können oder den Zugang aus anderen Gründen (z. B. sprachliche oder kulturelle Barrieren) nicht gefunden (Sottas et al., 2014) oder verloren haben.

     Die Schulzahnpflege ist auf kantonaler Ebene geregelt, entweder mit verbindlichen Vorschriften oder mit Rahmenregelungen, welche von Gemeinden und Schulbehörden umgesetzt werden. Nebst der jährlichen (obligatorischen) Kontrolluntersuchung, die entweder von privat praktizierenden Zahnärztinnen und Zahnärzten oder an Schulzahnkliniken durchgeführt werden, gehört hierzu auch der Zahngesundheitsunterricht, der von Schulzahnpflege-Instruktorinnen und -Instruktoren (SZPI) erteilt wird, teilweise in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen. Zahlen zum Schulzahnpflegepersonal gibt es in der Schweiz nicht. Gemäss Weber & Gassmann (2015) übernimmt rund die Hälfte der Zahnärztinnen und Zahnärzte Aufgaben in der Schulzahnpflege. Kantone und Gemeinden hätten jedoch in den letzten Jahren die finanziellen Mittel für die Förderung der Zahngesundheit an Schulen reduziert.

      Während sich die medizinische Versorgung und die Schulzahnpflege an alle Schülerinnen und Schüler richten, werden die Angebote der schulpsychologischen Dienste, der Schulsozialarbeit und der Sonderpädagogik bei Bedarf in Anspruch genommen. Schulpsychologische Dienste unterstützen Kinder, deren Eltern und die Schule, wenn sich aufgrund von schulischen Schwierigkeiten, Verhaltensproblemen, Konflikten oder ähnlichem Beratungs- oder Abklärungsbedarf ergibt.8 Daten zum Personaleinsatz, den angebotenen Leistungen und der Inanspruchnahme der schulpsychologischen Dienste existieren auf nationaler Ebene keine (von Wyl et al., 2017). Dasselbe gilt für die Schulsozialarbeit, welche Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrpersonen bei der Lösung psychosozialer Problemstellungen, Konflikten und Krisen (individuell und in Gruppen­situationen) unterstützt und Projekte zur Prävention und Früherkennung mitgestaltet (vgl. Avenirsocial & Schulsozialarbeitsverband, 2016). 

  • 7Eine Zusammenstellung mit Links zu kantonalen und kommunalen schulärztlichen Diensten findet sich auf der Website der Schweizerischen Vereinigung der Fachpersonen im schulärztlichen Dienst: www.scolarmed.ch (Zugriff am 27.02.2019).
  • 8Eine Zusammenstellung mit Links zu kantonalen und kommunalen schulpsychologischen Diensten findet sich auf der Website von Schulpsychologie Schweiz: www.schulpsychologie.ch (Zugriff am 26.03.2019).

Zu den Leistungen der Sonderpädagogik gehören unter anderem Logopädie, Psychomotorik, schulische Heilpädagogik und heilpädagogische Früherziehung. Daten zur Inanspruchnahme dieser Leistungen sollen mit der neu konzipierten Statistik der Sonderpädagogik künftig präzise erfasst werden.

     Die Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf sind an der Schnittstelle zwischen Bildung, Gesundheitswesen und dem Behindertenbereich angesiedelt. Die Organisationsstrukturen und Angebote der Sonderpädagogik sind seit 2008 auf kantonaler Ebene geregelt, wobei 16 Kantone sich zu einem «Sonderpädagogik-Konkordat» zusammengeschlossen haben, in dem das Grundangebot für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 20 Jahren, von Logopädie, Psychomotorik, schulischer Heilpädagogik und heilpädagogischer Früherziehung bis zu Beratungs- und Unterstützungsmassnahmen festgelegt ist. Die sonderpädagogischen Massnahmen können in Regelschulen, Sonderschulen, Tagesstrukturen oder stationären Einrichtungen erfolgen.9 Daten zum sonderpädagogischen Angebot (Fachpersonen und Vollzeitstellen) werden nicht auf nationaler Ebene erhoben; die involvierten Berufsgruppen sind nicht ausschliesslich im schulischen Kontext tätig, sondern arbeiten auch mit Erwachsenen. Die Inanspruchnahme sonderpädagogischer Massnahmen wird in der neu konzipierten Statistik der Sonderpädagogik erfasst, die sich noch im Aufbau befindet (vgl. Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung, 2018, S. 41–44). In der bestehenden Erhebung (BFS – Statistik der Lernenden) werden lediglich Schülerinnen und Schüler mit separativer Sonderschulung erfasst, nicht aber Angaben zu Art und Umfang der sonderpädagogischen Massnahmen, welche seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2004 verstärkt in den Regelklassen (d. h. integrativ) durchgeführt werden. 

  • 9Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007, in Kraft seit 2011. Dem Konkordat gehören (Stand 2018) 16 Kantone an. Zum sonderpädagogischen Angebot vgl. auch Forster (2016) sowie die Website des Schweizer Zentrums für Heil- und Sonderpädagogik (www.szh.ch –> Themen der Heil- und Sonderpädagogik –> Sonderpädagogisches Angebot (Zugriff am 26.03.2019).